1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Besteuerung von zwei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des sog. "Steuerentlastungsgesetzes" (
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