FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.02.2009
3 K 1217/07
Normen:
EStG 1999 § 23 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1999 § 52 Abs. 39 S. 1; AO § 363 Abs. 2; FGO § 74; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 1033

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 3 K 1217/07

DRsp Nr. 2009/10791

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der "Spekulationsfrist" für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre

Die rückwirkende Verlängerung der "Spekulationsfrist" für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist insoweit verfassungsgemäß, als der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Neuregelung mit einbezogen hat, die zum Zeitpunkt des in Kraft Tretens der Neuregelung mangels Ablaufs der bis zum 1.1.1999 geltenden alten Spekultionsfrist von zwei Jahren noch nicht "steuerentstrickt" waren.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG 1999 § 23 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1999 § 52 Abs. 39 S. 1; AO § 363 Abs. 2; FGO § 74; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Besteuerung von zwei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des sog. "Steuerentlastungsgesetzes" (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) gegen das Rückwirkungsverbot verstößt.