I.
Streitig ist, ob § 152 des Bewertungsgesetzes (BewG) wegen Verstoßes gegen des Rückwirkungsverbot verfassungskonform ist.
Der Kläger ist alleiniger Erbe nach Frau A. (verstorben am 31.01.1996), die Miteigentümerin des bebauten Grundstücks ... zu 3/4 war. Im Grundbuch ist dieser Grundbesitz mit 2.119 m2 vorgetragen. Bei dem 1925 errichteten Gebäude handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
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