A.
Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiungen, die nach dem Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) - Berlinhilfegesetz (BHG) - in der Fassung des Fünften Änderungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1964 in Anspruch genommen werden konnten, durch Änderungsgesetz vom 26. Juli 1962 mit der Maßgabe eingeschränkt werden durften, daß sie bei Zigaretten schon für die Zeit ab 1. Januar 1963 nur noch auf das um ein Drittel gekürzte Entgelt Anwendung fanden.
I.
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