FG Düsseldorf, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1270/04
FG Düsseldorf, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1274/04 E
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung - Gemeinschaftswidrigkeit der Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds
BFH, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen I R 88/07; I R 89/07
DRsp Nr. 2009/24360
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung - Gemeinschaftswidrigkeit der Pauschalbesteuerung "schwarzer Fonds"
1. Behauptet der Steuerpflichtige, die Voraussetzungen eines Steuertatbestands (hier: § 17EStG 1997) seien aufgrund von innerfamiliären Transaktionen (hier: Übertragung von Aktien) nicht gegeben und unterlässt er es aber unter Hinweis auf zeitlaufbedingte Erinnerungslücken, die behaupteten Transaktionen substantiiert darzulegen, trägt er die Gefahr, dass das FA die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln kann und deshalb die Voraussetzungen für eine Schätzung gemäß § 162AO gegeben sind. Das gilt auch, wenn hinsichtlich der Transaktionen keine spezifischen steuerrechtlichen Dokumentationspflichten bestehen.2. Die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i.d.F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) i.V.m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i.d.F. der Änderungen durch das SEStEG verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 23. September 2008 I B 92/08, BFHE 223, 73, BStBl II 2009, 524).
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