I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Gesellschafter-Geschäftsführer der ... KG. Seine Ehefrau, die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), ist dort als Angestellte tätig. Mit Vertrag vom 15. Mai 2000 verkaufte die KG ihren Kommanditanteil an der B-KG. Die Übertragung des Kommanditanteils erfolgte im Wege der Sonderrechtsnachfolge zum 31. Dezember 1999. Der Antragsteller erzielte einen Veräußerungsgewinn von 12 175 315 DM. Daneben erzielte er Einkünfte/Einkommen aus der Organgesellschaft in Höhe von insgesamt 26 197 813 DM. Der Veräußerungsgewinn wurde nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2001 (
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