Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 53 Abs. 5 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) - UrhG -. Diese Vorschrift regelt den Vergütungsanspruch des Urhebers gegen den Hersteller von Geräten, die zur privaten Vervielfältigung geschützter Werke geeignet sind.
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