1. Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass § 53EStG eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG darstellt.2. Da der existenznotwendige Mindestbedarf für Kinder aller Steuerpflichtigen unabhängig von ihren individuellen Grenzsteuersatz steuerfrei belassen werden muss, ist zu vergleichen, ob die steuerliche Belastung von Eltern mit Kindern derjenigen kinderloser Ehepaare entspricht. Nicht zu vergleichen ist, ob ihnen unter Berücksichtigung der Existenzminima und des Kindergeldes nach Steuern ein gleich hohes Einkommen wie Kinderlosen zur freien Verfügung steht.
1. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), noch erfordert die Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2FGO) eine Zulassung der Revision.
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