Der Antrag wird abgelehnt.
Die im Verfahren
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Abänderung des ablehnenden Aussetzungsbeschlusses des Senats vom 12.10.2018.
In der Hauptsache ist zwischen den Beteiligten die Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wegen der Höhe des Abzinsungssatzes streitig.
Die Antragstellerin ist eine mit Vertrag vom [...] gegründete Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), deren Unternehmensgegenstand [...] ist. Die Antragstellerin ermittelte für das Streitjahr 2013 gem. § 4 Abs. 1 EStG einen Verlust in Höhe von 265 €. Unter den Verbindlichkeiten wies sie unter anderem ein ihr von ihrem Gesellschafter auf dem Gesellschafterverrechnungskonto gewährtes unverzinsliches Darlehen aus, welches sie mit einem Nennwert in Höhe von 91.357,67 € bewertete.
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