1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand die Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzberatung auf Honorarbasis und aller damit verbundenen Tätigkeiten, jedoch ohne Vermittlung sowie Tätigkeit nach § 34 c der Gewerbeordnung, ist.
Zunächst schätzte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen. Die Steuerbescheide für 2003 und für 2004 ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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