A.
Die Beschwerdeführerinnen sind Herstellerfirmen, die ihre Erzeugnisse zum Teil in erheblichem Umfang exportieren. Die Beschwerdeführerin zu 1) stellt Verbandsstoffe für medizinische Zwecke und textile Vliesstoffe, die übrigen Beschwerdeführerinnen stellen Maschinen der verschiedensten Art her. Ihre Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen das Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 29. November 1968 (BGBl. I S. 1255) - Absicherungsgesetz (AbsichG) -, durch das bestimmte nach 29. November 1968 bewirkte Ausfuhren mit einer Sonderumsatzsteuer belegt wurden.
I.
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