I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb im Streitjahr 2008 Tankstellen mit Shops und Waschstraßen. Die zum Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen pachtete sie. In ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Streitjahr ermittelte die Klägerin ein zu versteuerndes Einkommen von 15.839 €. Hierbei berücksichtigte sie gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes 2002 i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007,
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