Streitig ist, ob die Umsätze eines von gewerblichen Unternehmern betriebenen Sanatoriums (private Krankenanstalt) aus ärztlichen Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980 steuerfrei sind.
Die Klägerin betreibt in B. ein Sanatorium einschließlich medizinischer Nebenleistungen in Form einer staatlich konzessionierten, internistisch ausgerichteten privaten Krankenanstalt. Nach dem dem Gericht vorliegenden Werbeprospekt der Klägerin bietet diese in erster Linie sogenannte Regenerationskuren auf dem Gebiet der Naturheilkunde an. Zur Behandlung ihrer Patienten beschäftigt die Klägerin in ihrer internistisch ausgerichteten, medizinischen Abteilung acht Ärzte, fünf Krankenschwestern, acht Arzthelferinnen, vier Laboranten und vier Physiotherapeuten.
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