I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Landwirt. Den Gewinn ermittelt er durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) für das landwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr (1. Juli bis 30. Juni).
Im Wirtschaftsjahr 1985/86 hatte der Kläger ein landwirtschaftliches Grundstück mit einer Fläche von 7,7321 ha für insgesamt 296.684,40 DM erworben. Der Bilanzansatz dieser Fläche entwickelte sich bis zum Streitjahr (1998) folgendermaßen (in DM):
Wert | Insgesamt | je ha |
Buchwert bis 30.06.1987 | 296.684,40 | 38.370,48 |
./. Teilwertabschreibung (Wj 1987/88) | - 18.329,40 |
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