Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. Dezember 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Streitig ist, ob Verluste aus Stillhaltergeschäften im Streitjahr 2002 steuerlich zu berücksichtigen sind, insbesondere, ob der eingeschränkte Verlustausgleich nach § 22 Nr. 3 Satz 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für das Streitjahr 2002 maßgeblichen Fassung verfassungsgemäß ist.
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