I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt für seine im September 1988 geborene Tochter X im Kalenderjahr 2002 Kindergeld in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von 154 EUR monatlich.
Mit seinem Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung im Juni 2002 machte der Kläger erfolglos geltend, die Höhe des Kindergeldes entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
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