Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30.01.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung zur Zahlung von Sportwettensteuer und die Vereinbarkeit der Besteuerung von Pferdewetten nach § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) mit Verfassungs- und Europarecht.
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