FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.01.2003
1 K 396/99
Normen:
InvZulG (1996) § 5 Abs. 1 Nr. 2 § 3 S. 1 Nr. 3 ; GG Art. 20 Abs. 3 ; Drittes Finanzmarktförderungsgesetz; EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3 ; EG Art. 88 Abs. 3 ;

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkende Absenkung des Investitionszulagensatzes nach Feststellung der Unvereinbarkeit mit EG-Recht; Investitionszulage 1997

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2003 - Aktenzeichen 1 K 396/99

DRsp Nr. 2003/7834

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkende Absenkung des Investitionszulagensatzes nach Feststellung der Unvereinbarkeit mit EG-Recht; Investitionszulage 1997

Der Gesetzgeber verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung belastender Gesetze, wenn er wegen der Verletzung des EG-Rechts dazu verpflichtet war, das Investitionszulagenrecht rückwirkend dergestalt zu ändern, dass zumindest ab 1997 keine Investitionszulagen mit einem Zulagensatz von über 8 v.H. mehr gewährt werden durften bzw. eine Verlängerung der Investitionszulage i.H. von 8 v.H. für vor dem 1.7.1994 begonnene Investitionen nicht möglich war.

Normenkette:

InvZulG (1996) § 5 Abs. 1 Nr. 2 § 3 S. 1 Nr. 3 ; GG Art. 20 Abs. 3 ; Drittes Finanzmarktförderungsgesetz; EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3 ; EG Art. 88 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob und inwieweit dem Kläger für Gerüstbauteile Investitionszulage zu gewähren ist.