FG München - Beschluss vom 13.08.2018
14 V 736/18
Fundstellen:
AO-StB 2018, 346
BB 2018, 2390
EFG 2018, 1608

Verfassungsrechtliche Zweifel an Säumniszuschlägen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ab 2015

FG München, Beschluss vom 13.08.2018 - Aktenzeichen 14 V 736/18

DRsp Nr. 2018/14397

Verfassungsrechtliche Zweifel an Säumniszuschlägen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ab 2015

Tenor

1.

Der Haftungsbescheid vom 21. November 2017 wird in Höhe von 1.816,25 € von der Vollziehung ausgesetzt.

2.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt

3.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

4.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Antragstellerin war seit dem 29. Dezember 2011 Geschäftsführerin einer GmbH, welche zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet war. Für die Monate Juni bis Oktober 2015 kam die GmbH ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen fristgerecht nach; die angemeldeten Vorauszahlungen wurden pünktlich entrichtet. Am 10. Mai 2016 übermittelte die Antragstellerin für die Monate Juni 2014, August 2014 bis März 2015, Mai bis Juli 2015, September 2015 und Oktober 2015 berichtigte Voranmeldungen für die GmbH mit jeweils erheblich höheren Umsatzsteuerbeträgen. Diese Voranmeldungen führten zu bestandskräftigen Festsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Am 31. Juli 2017 wurde beim Amtsgericht (AG) der Antrag auf Insolvenz über das Vermögen der GmbH gestellt. Das AG ordnete am 2. August 2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung an und eröffnete am 2. März 2018 das Insolvenzverfahren.