A. Gegenstand der Vorlage
I. Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Volkswirt und war im Streitjahr 1996 bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft angestellt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1993 bis 1996 bereitete sich der Kläger außerdem auf die Steuerberater-Prüfung vor, die er aber nicht bestand.
Der Kläger gab am 30. Dezember 2002 seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ab. Das FA lehnte die Einkommensteuerveranlagung mit Bescheid vom 3. Januar 2003 ab, da der Antrag auf Durchführung der Veranlagung nach Ablauf der Antragsfrist gestellt worden sei und Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorlägen.
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