A. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensverkäufen im Rahmen des sog. Kombinationsmodells. Im Einzelnen geht es um die folgenden Vorgänge:
Durch Vertrag vom 6. Juni 1991 erwarb X sämtliche Geschäftsanteile an der G-GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin infolge Verschmelzung die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist. Bei der G-GmbH handelte es sich um einen bloßen GmbH-Mantel.
Ebenfalls durch Vertrag vom 6. Juni 1991 erwarb die G-GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 1991 24.00 Uhr/1. Januar 1992 0.00 Uhr zu einem Gesamtkaufpreis von 4 636 282,60 DM von Y sämtliche Anteile an der B-GmbH.
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