Die Vollziehung des Bescheides vom … wird bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens dergestalt ausgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2012 vorläufig bei der Antragstellerin zu 1. die Steuerklasse III und bei der Antragstellerin zu 2. die Steuerklasse V berücksichtigt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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