FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.04.2003
14 K 14/02
Normen:
EStG § 9a S. 1 Nr. 1 § 3c § 22 Nr. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 331

Verfassungswidrigkeit des Umfangs der steuerfrei belassenen Aufwandsentschädigungen von Abgeordneten gegenüber nichtselbständig Tätigen; Einkommensteuer 1999

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 14 K 14/02

DRsp Nr. 2004/5226

Verfassungswidrigkeit des Umfangs der steuerfrei belassenen Aufwandsentschädigungen von Abgeordneten gegenüber nichtselbständig Tätigen; Einkommensteuer 1999

Eine Vorlage an das BVerfG zur Geltendmachung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung wegen der Höhe der steuerfreien Aufwandspauschale für Abgeordnete im Verhältnis zur Werbungskostenpauschale nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG scheidet aus, da weder ersichtlich ist, dass die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte verfassungswidrig sind noch eine rückwirkende Gleichstellung der übrigen Steuerbürger mit den Abgeordneten zu erwarten ist.

Normenkette:

EStG § 9a S. 1 Nr. 1 § 3c § 22 Nr. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob den Klägern Teile ihrer Einkünfte steuerfrei zu belassen sind.

Die Kläger sind Eheleute, sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist von Beruf Steuerberater und Rechtsanwalt und bezieht als solcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.