Streitig ist, ob den Klägern Teile ihrer Einkünfte steuerfrei zu belassen sind.
Die Kläger sind Eheleute, sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist von Beruf Steuerberater und Rechtsanwalt und bezieht als solcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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