Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vergabe von Darlehen als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist.
Die Klägerin zu 1. ist Alleinerbin des am 14. September 1998 verstorbenen Erblassers A. Die Klägerin zu 2. ist dessen Witwe, mit der er im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt worden ist.
Der Erblasser betrieb bis zur Veräußerung im Jahre 1995 ein Einzelunternehmen und bezog hieraus sowie aus diversen Beteiligungen gewerbliche Einkünfte. Daneben erzielte der Erblasser Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.
In seinen ESt-Erklärungen erklärte er im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen (mit Ausnahme des Jahres 1992) auch Zinsen aus der Überlassung von Darlehen an Privatpersonen. Die Darlehensvergabe hatte er von seinem privaten Wohnsitz aus betrieben. Gemäß seinen ESt-Erklärungen ergaben sich seit 1991 folgende Einnahmen und Aufwendungen:
Anlage 1 (doc-Datei 114 KB)
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