FG Niedersachsen - Urteil vom 25.10.2014
9 K 245/11
Normen:
EStG § 33 Abs 1; EStG § 4 Abs 4 EStG; EStG § 7 EStG; HGB § 255;

Vergebliche Bau-, Abriss- und Prozesskosten bei einem mangelhaften, gemischt genutzten Gebäude

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.10.2014 - Aktenzeichen 9 K 245/11

DRsp Nr. 2015/52

Vergebliche Bau-, Abriss- und Prozesskosten bei einem mangelhaften, gemischt genutzten Gebäude

Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bauprozess sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn ein konkreter und unmittelbarer Zusammenhang mit dem Beweissicherungsverfahren oder dem Bauprozess besteht. Aufwendungen für die Errichtung eines später wegen Baumängeln wieder abgerissenen Gebäudeteils sind ebenso wie diejenigen für den Abriss den Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes zuzuordnen. Zum Begriff der Herstellungskosten in Sinne des § 255 Abs. 1 und 2 HGB. Rechtsanwalts- und Prozesskosten teilen grundsätzlich als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses sind. Der Beginn der AfA setzt die Fertigstellung zumindest des betrieblich genutzten Gebäudeteils voraus.

Normenkette:

EStG § 33 Abs 1; EStG § 4 Abs 4 EStG; EStG § 7 EStG; HGB § 255;

Tatbestand:

Streitig sind die steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abriss eines wegen Baumängeln nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Grundstücks und der Beginn der Absetzungen für Abnutzung (AfA). Im Einzelnen ist streitig, ob