I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) im Streitjahr 1986 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte als leitender Angestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war seit dem 1. Oktober 1982 von seinem Arbeitgeber nach W abgeordnet, wo er einen zweiten Haushalt führte. Es sollte sich hierbei nur um eine kurzfristige Abordnung handeln. Im Jahr 1985 teilte der Arbeitgeber dem Kläger aber mit, dass W auf Dauer seine Arbeitsstelle sein werde und eine Rückversetzung nach E nicht mehr in Frage komme. Darauf entschloss sich der Kläger, sein Eigenheim in E zu verkaufen und zusammen mit der Klägerin in der Nähe von W ein Eigenheim zu beziehen. In der Folgezeit erwarben die Kläger bei W ein Baugrundstück. Gleichzeitig beauftragte der Kläger einen Makler damit, sein Haus in E zu veräußern.
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