Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landesssozialgerichts vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen in den Quartalen 2/2008 bis 4/2008.
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