Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Mineralölhändlerin, begehrt von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) wegen Zahlungsausfalls eines in Konkurs gegangenen Warenabnehmers (Tankstelle) die Vergütung des in den ausgefallenen Kaufpreisforderungen enthaltenen Mineralölsteueranteils aus insgesamt zwölf mit Lieferscheinen dokumentierten Lieferungen. Den am 26. November 1996 von der Klägerin gestellten Vergütungsantrag lehnte das HZA ab (Einspruchsentscheidung vom 22. Septe
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