Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 21.11.2017 -
Auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 11.10.2017 -
Die Beschwerde ist begründet.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann als im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt die in seinem Festsetzungsantrag genannte Vergütung verlangen.
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