Auf die weitere Beschwerde des Pflichtverteidigers wird der Beschluss des Landgerichts vom 08.04.2019 aufgehoben. Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 21.02.2019 wird verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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