Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 22. September 2020 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 270,73 €.
I. Der Betroffene, ein türkischer Staatsangehöriger, hielt sich im Gebiet der Bundesrepublik auf, obwohl er ausreisepflichtig war.
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