Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 3. März 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Zahlung von 1.127,07 Euro für die Verwendung von Einmalmaterial bei ambulanten endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien).
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