LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2023
L 7 KA 12/21
Normen:
SGG § 153 Abs. 2; GOP Nr. 40752; GOP Nr. 40754; SGB V § 87 Abs. 1; EBM Nr. 31.2.5; EBM Nr. 7.1; EBM Nr. 40.13;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 03.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 KA 4/18

Vergütung des Vertragsarztes bezüglich endoskopischer GelenkeingriffeErstattung der Kosten von Einmalmaterial im Rahmen ambulanter Operationen durch die KrankenkasseBerücksichtigung von Sachkostenpauschalen im Rahmen Abrechnung des Vertragsarztes

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2023 - Aktenzeichen L 7 KA 12/21

DRsp Nr. 2023/5663

Vergütung des Vertragsarztes bezüglich endoskopischer Gelenkeingriffe Erstattung der Kosten von Einmalmaterial im Rahmen ambulanter Operationen durch die Krankenkasse Berücksichtigung von Sachkostenpauschalen im Rahmen Abrechnung des Vertragsarztes

GOP 40752 und 40754 EBM 2014 ("Kostenpauschale für dei Sachkosten in Zusammenhang mit endoskopischen Gelenkeingriffen") umfassen sämtliche im Rahmen einer Arthroskopie entstandenen Sachkosten, selbst wenn diese im Einzelfall von der Pauschale (200 bzw. 333 Euro) nicht vollständig abgedeckt sind. Einer erweiternden Auslegung sind die GOP nicht zugänglich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 3. März 2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 2; GOP Nr. 40752; GOP Nr. 40754; SGB V § 87 Abs. 1; EBM Nr. 31.2.5; EBM Nr. 7.1; EBM Nr. 40.13;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um Zahlung von 1.127,07 Euro für die Verwendung von Einmalmaterial bei ambulanten endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien).