Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.11.2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren.
III.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.395,78 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung und hierbei insbesondere um die Frage einer Fallzusammenführung.
Die Klägerin und Berufungsbeklagte (im Folgenden: Klägerin) betreibt das M.-Krankenhaus, welches in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern eingetragen ist. In diesem behandelt sie auch Patienten der Beklagten und Berufungsklägerin (im Folgenden: Beklagte), einer gesetzlichen Krankenkasse.
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