Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 28. Juli 2022 -
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.689,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2014 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltsvergütungsansprüchen der Kanzlei (Name 01), (Adresse 01) in Höhe von 550,30 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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