1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 15. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 33.648,99 EUR für die Implantation eines Herzklappenersatzes mit Hilfe einer Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI).
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