Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 25.8.2014 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin 1.731,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2013 zu zahlen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert wird auf 1.731,04 EUR festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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