Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. März 2018 und des Sozialgerichts München vom 1. Oktober 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 9150,41 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
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