Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29.05.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 3.374,74 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Zusammenhang mit der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung iHv 3.374,74 € darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Implantation eines Ereignisrekorders (implantierbarer Loop-Rekorder - ILR) hat.
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