Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 5. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 3.324,54 € festgesetzt.
Im Streit steht die Vergütung der stationären Behandlung der bei der Beklagten gesetzlich krankenversicherten C. C. (C.) vom 20. März bis 10. April 2017 in dem von der Klägerin betriebenen Krankenhaus in A-Stadt.
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