Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 16.07.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.809,53 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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