Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.11.2018 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 34.019,38 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um Krankenhausvergütung in Höhe von 34.019,38 €.
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