Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 18.05.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 3.084,40 € festgesetzt.
Streitig ist die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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