Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.01.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.876,32 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um Krankenhausvergütung in Höhe von 8.876,32 €.
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