Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 15. August 2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin 18.847,84 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Vergütung der stationären Behandlung des bei der Beklagten versicherten T. (T) in der Klinik der Klägerin im Zeitraum vom 30. Januar 2011 zum 16. Februar 2011.
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