LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 25.08.2021
L 10 KR 568/19
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; SGB V § 69 Abs. 2; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; KHEntgG § 7; KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3; KHEntgG § 11; KHG § 17b Abs. 2 S. 1; BGB §§ 812 ff.;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 29.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 522/16

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach FallpauschalenUnzulässigkeit der zusätzlichen Kodierung der Nebendiagnose M96.6 - Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte - neben der Nebendiagnose S72.10 - Pertrochantäre Fraktur - Trochantär, nicht näher bezeichnet - für Behandlungsfälle im Jahr 2015

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2021 - Aktenzeichen L 10 KR 568/19

DRsp Nr. 2022/455

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Fallpauschalen Unzulässigkeit der zusätzlichen Kodierung der Nebendiagnose M96.6 - Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte - neben der Nebendiagnose S72.10 - Pertrochantäre Fraktur - Trochantär, nicht näher bezeichnet - für Behandlungsfälle im Jahr 2015

Während der Implantation einer Totalendoprothese in minimalinvasiver Technik ist die Fraktur des Femurschaftes als Nebendiagnose mit dem Kode S72.10 zu kodieren. Der zusätzliche Ansatz des Kodes M96.6 für Behandlungsfälle im Jahr 2015 ist unzulässig.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 29.05.2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren wird auf 2.901,95 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; SGB V § 69 Abs. 2; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; KHEntgG § 7; KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3; KHEntgG § 11; KHG § 17b Abs. 2 S. 1; BGB §§ 812 ff.;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Kodierung von Nebendiagnosen im Rahmen der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.