Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.11.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Die Klägerin, ein Krankenhausträger, verlangt die Zahlung von 1.649,22 Euro.
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