Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.05.2020 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 764,01 €.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer Kararakt-Operation.
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