1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 21. Januar 2020 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird für das Klage- und das Berufungsverfahren auf jeweils 2310,20 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer teilstationären Krankenhausbehandlung.
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