Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 21.09.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 4.859,04 € festgesetzt.
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