Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12.02.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 121.945,52 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen.
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