Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.05.2017 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.809,21 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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